ESD-Wissen

Themenwelt EPA & Arbeitsplatz

Materialien und Gegenstände in der EPA bewerten

Gegenstände in einer EPA werden nicht nur nach Materialnamen beurteilt. Entscheidend sind Prozessnotwendigkeit, Position zu offenen ESDS, Aufladbarkeit, möglicher Ladungs- oder Feldeinfluss und die Frage, ob der Gegenstand entfernt, ersetzt, geerdet, abgeschirmt oder anderweitig kontrolliert werden kann.

Vom Gegenstand zur Kontrollentscheidung

Die Materialfreigabe folgt einer wiederholbaren Entscheidungslogik. Dadurch werden Einzelregeln wie „Handy erlaubt?“ oder „Karton verboten?“ in ein konsistentes System eingeordnet.

  1. Prüfen, ob der Gegenstand für Prozess oder Tätigkeit überhaupt notwendig ist.
  2. Position und Abstand zu offenen ESDS beziehungsweise empfindlichen Prozessstellen bestimmen.
  3. Bewerten, ob Aufladung, Potentialunterschied oder elektrische Feldwirkung relevant werden kann.
  4. Prüfen, ob Entfernen, Ersetzen, Erden, Abschirmen oder räumliche Trennung möglich ist.
  5. Bei notwendigen nicht erdbaren Materialien zusätzliche technische Kontrolle wie Ionisation fachlich bewerten.
  6. Freigabe, Einschränkung oder Verbot nachvollziehbar dokumentieren.

Typische Gegenstände nicht pauschal klassifizieren

Dasselbe Material kann je nach Anwendung unterschiedlich zu bewerten sein.

Beispiele für die EPA-Materialbewertung
GegenstandNicht ausreichendBessere Prüffrage
Papier / Karton„Papier ist immer verboten“Ist es notwendig und wie nah kommt es offenen ESDS?
Smartphone„Elektronik ist automatisch ESD-sicher“Wo wird es abgelegt, bewegt oder geladen?
Kunststoffbehälter„Kunststoff ist immer ungeeignet“Welche Funktion, Position und Schutzwirkung sind erforderlich?
Werkzeug„Metall ist immer unkritisch“Ist der leitfähige Gegenstand auf definiertem Potential?
Klebeband / Folie„kleines Teil, daher irrelevant“Kann Kontakt und Trennung produktnah relevante Aufladung erzeugen?

Notwendige Isolatoren kontrollieren statt ignorieren

Nicht jeder Isolator lässt sich aus einem Prozess entfernen. Notwendige Materialien werden deshalb lokalisiert, in ihrer realen Nutzung bewertet und gegebenenfalls durch Abstand, Prozessführung oder qualifizierte Ionisation kontrolliert.

Praxisfall: Smartphone für digitale Arbeitsanweisung

Ein Smartphone ist für den Prozess erforderlich. Statt eines pauschalen Verbots werden Ablageort, Bewegung, Abstand zum offenen ESDS und das tatsächliche Aufladungs-/Feldrisiko bewertet und als Nutzungsregel dokumentiert.

Häufige Fragen zu Materialien in der EPA

Quellen und weiterführende Dokumente

Fachlich geprüft

September 2026

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