ESD-Frage

Darf ein Handy in die EPA?

Ein Mobiltelefon ist nicht automatisch ESD-konform, nur weil es ausgeschaltet ist. Der Betrieb legt fest, ob persönliche Geräte verboten, begrenzt oder bewertet zugelassen sind; entscheidend sind Material, Bewegung, Nähe zu offenen ESDS, Ablage und mögliche Prozessbeeinflussung.

Klare Bereichsregel statt Einzelfalldiskussion

Eine dokumentierte Regel für Geräte, Hüllen, Kopfhörer und Ladeleitungen erleichtert Schulung und Audit. Notwendige Betriebsgeräte werden gezielt qualifiziert.

Praxisvertiefung

Ein Handy benötigt eine klare betriebliche Bereichsregel

Ausgeschaltet bedeutet nicht automatisch ESD-gerecht. Hülle, Bewegung, Ablage, Kabel und Nähe zu offenen ESDS können relevant sein; zusätzlich spielen Ablenkung, Sauberkeit und Informationsschutz eine Rolle.

Notwendig, verboten oder gezielt freigegeben

Private Geräte lassen sich meist mit einer einfachen einheitlichen Regel steuern. Notwendige Betriebsgeräte werden mit Hülle, Zubehör, Ablageort und Nutzung qualifiziert, statt aufgrund ihrer Funktion pauschal zugelassen zu werden.

  • Private und betriebliche Geräte unterscheiden
  • Produktnähe und Ablageort definieren
  • Hülle, Ladeleitung und Zubehör einbeziehen
  • Regel für Besucher und Fremdfirmen sichtbar machen

Quellen und weiterführende Dokumente

Fachlich geprüft

August 2026

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