Normenwissen

IEC 61340-5-1 / DIN EN IEC 61340-5-1

Die IEC 61340-5-1 (in Deutschland als DIN EN IEC 61340-5-1) enthält die allgemeinen Anforderungen an ein ESD-Kontrollprogramm für den Schutz elektronischer Bauelemente vor elektrostatischen Phänomenen.

Auch bekannt als: DIN EN 61340-5-1, 61340-5-1

Norm auf einen Blick

Normbezeichnung
IEC 61340-5-1
Ausgabe
2024
Status
aktuell
Relevant für
Elektronikfertigung und EMS-Dienstleister, Reparatur, Service und Prüffelder, Lager, Logistik und Wareneingang, Qualitätssicherung und Einkauf

Anforderungen an ein ESD-Kontrollprogramm für Organisationen, die elektrostatisch empfindliche Bauelemente (ESDS) handhaben, fertigen, prüfen, verpacken oder transportieren.

Offizielle Quelle: International Electrotechnical Commission (IEC)

Was die Norm regelt

Die Norm beschreibt, welche Elemente ein ESD-Kontrollprogramm enthalten muss: Verantwortlichkeiten, Qualifizierung, technische Maßnahmen in der EPA, Anforderungen an Materialien und Einrichtungen sowie die Verifikation der Wirksamkeit (Compliance Verification).

Verbindlichkeit

Die Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Verbindlich wird die Norm durch Kundenanforderungen, Lieferverträge, QM-Vorgaben oder als anerkannter Stand der Technik im Rahmen der Produkthaftung.

Hinweis zum Normtext

Grenzwerte, Messverfahren und Prüfbedingungen sind ausschließlich dem Originaltext zu entnehmen. Diese Seite ersetzt weder den Erwerb der Norm noch eine fachliche Beratung.

Praxisvertiefung

IEC 61340-5-1 in ein wirksames Kontrollprogramm übersetzen

Die Norm liefert einen Rahmen für den Schutz elektronischer Bauelemente vor elektrostatischen Phänomenen. Die konkrete technische Lösung entsteht jedoch aus Produkt, Prozess, Standort und dokumentierter Risikobewertung.

Vom Scope zu den Kontrollelementen

Produkte, Empfindlichkeiten, offene Handhabung und externe Schnittstellen legen fest, wo Kontrollen benötigt werden. Erdung, Person, Arbeitsplatz, Isolatoren, Verpackung, Schulung und Verifikation werden anschließend als verbundenes System spezifiziert.

  • Produktfamilien und Prozessgrenzen festhalten
  • Empfindlichkeitsbasis und Annahmen dokumentieren
  • Technische und organisatorische Kontrollen zuordnen
  • Ausnahmen und unkontrollierte Bereiche ausdrücklich regeln

Konformität durch Evidenz belegen

Eine Ausstattungsliste belegt noch keine wirksame Umsetzung. Qualifikationsdaten, Prüfprotokolle, Schulungsnachweise, Abweichungen, Änderungen und Auditfeststellungen müssen gemeinsam zeigen, dass die definierten Kontrollen im realen Prozess funktionieren.

  • Sollforderung und betriebliche Umsetzung verknüpfen
  • Nachweis mit Version, Objekt und Standort verbinden
  • Abweichungen und Produktwirkung getrennt behandeln
  • Wirksamkeit über Trend und Stichprobe bewerten

Quellen und weiterführende Dokumente

Fachlich geprüft

August 2026

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